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Bald werden alle Patienten beim Arzt, im Spital und in der Apotheke eine Versichertenkarte vorweisen müssen, um mit der Krankenkasse abrechnen zu können. Bis Ende 2009 werden alle Versicherten mit diesem neuen einheitlichen Dokument ausgerüstet.

Der Bundesrat hat auf den 1. April in einer Verordnung die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte festgelegt. Innenminister Pascal Couchepin nahm dies zum Anlass, den Medien am Dienstag in Bern dieses Projekt und andere E-Vorhaben seines Departement vorzustellen.

Laut Direktor Thomas Zeltner vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Versichertenkarte die Doppelspurigkeiten, Fehler und Verluste vermeiden, die heute beim Umgang mit administrativen und medizinischen Daten vorkommen. Gleichzeitig ermöglicht sie den Medizinalpersonen den Online-Zugang zu den Versichertendaten.

Elektronisches Patientendossier

Der neue Versichertenausweis im Kreditkartenformat enthält administrative Angaben wie Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer. Ärzte, Spitäler und Apotheken werden diese Daten für die Rechnungsstellung elektronisch einlesen können, womit sich das Ausfüllen von Formularen erübrigt.

Auf Wunsch können die Versicherten auf dem Chip der Versichertenkarte auch medizinische Daten abspeichern lassen, die für eine Behandlung wichtig sein könnten. Als Beispiel nannte Zeltner einen seltenen Gendefekt, der zur Unverträglicheit gewisser Narkosemittel führt.

Derartige Informationen werden durch einen persönlichen Code geschützt und können von den Krankenkassen nicht eingesehen werden. Bis 2015 sollen nach Auskunft Zeltners im elektronischen Patientendossier weitere «behandlungsrelevante» Informationen wie Röntgenbilder, Laborbefunde und Medikationsdaten gespeichert werden.

Anonyme AHV-Nummer

Wann die Abgabe der Versichertenkarte abgeschlossen wird, hängt von der neuen 13-stelligen AHV-Nummer ab. Laut Direktor Yves Rossier vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat bereits jeder Einwohner diese Nummer - ohne sie freilich zu kennen. Ab Juli 2008 werden alle Arbeitgeber mit der AHV-Nummer ihrer Angestellten versorgt.

Im Gegensatz zur heutigen Nummer, deren elf Ziffern den Beginn des Namens, Geburtsjahr, Geschlecht und Nationalität verraten, ist die neue anonym. Sie enthält nach dem Code 756 für die Schweiz zwei vierstellige anonyme Zufallszahlen und eine zweistellige Prüfziffer. Dank ihr können viele Anwendungen des E-Government überhaupt erst realisiert werden.

E-Projekte laufen auch im Bundesamt für Statistik und in anderen Ämtern des EDI. Dazu gehören der Unternehmensidentfikator UID, die zentrale Datendrehscheibe sedex, die Personenidentifikationsnummer PIN, die elektronische Geschäftsverwaltung beim Bund und der vermehrte Einsatz des Internets für Vernehmlassungen.

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Autor(en)/Author(s): SDA/ATS

Quelle/Source: 20minuten, 01.04.08

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