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Mittwoch, 25.12.2024
Transforming Government since 2001
Der Bundesrat hat die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete ,Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz" verabschiedet. Die Vereinbarung regelt die Umsetzungsorganisation der E-Government-Strategie Schweiz und bestimmt die Aufgaben der verantwortlichen Gremien. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wird dem Steuerungsausschuss mit Vertretern aller föderalen Ebenen vorstehen. Der Bund wird in diesem Gremium zudem durch Bundesrätin Doris Leuthard und durch Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz vertreten sein.

Der Steuerungsausschuss mit je drei hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der drei föderalen Ebenen trägt die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres verabschiedet hat. Eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Geschäftsstelle E-Government Schweiz wird als Stabsstelle des Steuerungsausschusses die Umsetzung der Strategie koordinieren. Ausserdem sieht die Vereinbarung einen aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammengesetzten maximal neun Mitglieder zählenden Expertenrat vor. Dieser berät den Steuerungsausschuss, die Geschäftsstelle sowie die für die Umsetzungsvorhaben federführenden Organisationen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht. Zustimmung der Kantonsregierungen

Die Rahmenvereinbarung soll durch den Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) im Auftrag der kantonalen Regierungen unterzeichnet werden. Die Plenarversammlung der KdK hatte einem Entwurf der Vereinbarung bereits im Juni 2007 grundsätzlich zugestimmt. Die wenigen von den Kantonen eingebrachten Änderungsvorschläge konnten in der definitiven Version berücksichtigt werden.

Bund und Kantone gehen durch die Unterzeichnung der Vereinbarung keine direkten finanziellen Verpflichtungen ein. Finanzierungsentscheide fallen im Rahmen der Umsetzung von konkreten priorisierten Vorhaben. Diese sind im ,Katalog priorisierter Vorhaben", dem zentralen Umsetzungsinstrument, erfasst. Eine erste Version des Katalogs liegt vor und wird künftig durch die Geschäftsstelle, in Zusammenarbeit mit Fachleuten aller föderalen Ebenen, aktualisiert und vom Steuerungsausschuss verabschiedet werden.

Autor(en)/Author(s): Peter Fischer

Quelle/Source: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft , 29.08.2007

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