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Donnerstag, 19.09.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Kanton Schaffhausen tritt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen während der ersten Betriebs- und Entwicklungsphase des Guichet virtuel bei. Das teilt die Staatskanzlei mit. Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hat der Regierungsrat der Vereinbarung grundsätzlich zugestimmt. Auch die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten die Weiterführung des Projekts Guichet virtuel und den befristeten Vertrag. Der Guichet virtuel - ein Teil des E-Government - ist ein Internetportal, welches sämtliche Internetangebote staatlicher Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden vernetzt und einen nach Lebenslagen strukturierten Zugriff ermöglicht. Ziel des Guichet virtuel ist es, dass die Benutzerinnen und Benutzer möglichst einfach und direkt zu den gesuchten Informationen geführt werden. Im Dezember 2000 wurde die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bezüglich Aufbau eines Guichet virtuel abgeschlossen. Ihr sind alle Kantone beigetreten. Damit die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann, ist der Abschluss einer Nachfolgevereinbarung auf diesen Zeitpunkt hin erforderlich. Die neue Vereinbarung 2003/2004 lehnt sich an die bisherige an. Sie versucht jedoch, Begriffe zu klären, die Projektorganisation klarer abzubilden und die Verantwortlichkeiten der Organe sauberer ab-zugrenzen. Die wichtigste Änderung betrifft die Finanzierung. Neu sollen sich Bund und Kantone die Betriebs-kosten teilen, wie dies bereits in den Erläuterungen zur heute geltenden Vereinbarung in Aussicht gestellt wurde. Der Kostenanteil für die Kantone beträgt 600 000 Franken jährlich. Der Kostenverteiler richtet sich nach der Einwohnerzahl. Auf den Kanton Schaffhausen entfallen in den Jahren 2003 und 2004 je 6000 Franken.

Quelle: Schaffhauser Nachrichten

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