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Samstag, 23.11.2024
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Anlässlich der 56. Tagung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in der Musik- und Kongresshalle hat Lübecks Innensenator Thorsten Geißler heute Vorschläge zur weiteren Vereinfachung von Verwaltungsabläufen unterbreitet.

In seinem Grußwort zur Eröffnung dieser zweitägigen Tagung des KBA mit rund 150 Leitern von Zulassungsbehörden aus ganz Deutschland sagte Geißler, er begrüße die Bemühungen zur Auflösung der örtlichen Fahrzeugregister.

„Mit einer zentralen Speicherung bestünde in Zukunft die Möglichkeit, Fahrzeuge, unabhängig vom zu erteilenden Kennzeichen, bei jeder Zulassungsbehörde zuzulassen. Darüber hinaus stünden die aktuellen Fahrzeugdaten jederzeit zur Verfügung, was zu einer spürbaren Arbeitsentlastung führen würde", so Geißler. Ein wirksames Mittel, Verwaltungsabläufe sowohl für die Behörden als auch die Bürger zu vereinfachen und zu straffen, sei dabei der Einsatz moderner Datenverarbeitung und moderner Kommunikationsmittel – Stichwort „e-Government". „Gerade die Kfz-Zulassungsbehörden haben diesen Begriff in den letzten Jahren mit Leben gefüllt. Vielerorts ist es möglich, Wunschkennzeichen online zu reservieren, sich umfassend über vorzulegende Unterlagen zu informieren und notwendige Vordrucke über das Internet herunter zu laden", betonte der Innensenator.

So habe die Hansestadt Lübeck beispielsweise den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, einzelne Zulassungsvorgänge bereits zu Hause vorbereitend einzugeben. „Damit sind die Zulassungsbehörden Vorbild für andere Verwaltungszweige. Auch der Gesetzgeber wird künftig zu überlegen haben, wie er die Rechtsvorschriften so fasst, dass bestimmte Verwaltungsvorgänge erledigt werden können, ohne dass eine Behörde aufgesucht werden muss. Dies würde eine deutliche Vereinfachung und Entlastung für Bürger und Verwaltung bedeuten", führte Geißler aus.

Er bedauerte in seinem Grußwort, dass andere sinnvolle Lösungsansätze, die dazu beitragen würden, die Arbeit der Kfz-Zulassungsstellen zu erleichtern, (noch) nicht umgesetzt worden seien: „Eine Umlegung der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer würde zum Beispiel dazu führen, dass die Zulassungsbehörden davon entlastet wären, säumigen Steuerzahlern die Fahrzeuge stillzulegen - von der Entlastung der Finanzbehörden ganz zu schweigen!" Andere Länder seien da schon weiter: Während dort Versicherungsplaketten an der Windschutzscheibe zeigten, wie lange ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfe, müsse in Deutschland die Zwangsstilllegung von nicht versicherten Fahrzeugen durch die Zulassungsstellen erfolgen. „Hier besteht Handlungsbedarf", betonte Senator Geißler.

Quelle: HL-live, 11.04.2006

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