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Transforming Government since 2001
"Einfacher, rascher, bequemer": Das sind die Erwartungen, die Bürger und Firmen an das E-Government, die elektronische Abwicklung von Amtswegen, stellen

Gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung gibt es ein hohes Potenzial für Verbesserungen: kein Pilgern von Tür zu Tür, kein Warten auf den Gängen, geöffnete Ämter rund um die Uhr. Auf der anderen Seite gilt es hohe Hürden zu meistern: komplexe Verfahren und Abläufe, hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz. Bei der Vielzahl der Verfahren und der vergleichsweise geringen Frequenz können diese Herausforderungen nur gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden gemeistert werden. In den letzten beiden Jahren sind in diesem Bereich bemerkenswerte Fortschritte gelungen. Im E-Government-Gesetz wurde die rechtliche Basis für eine Reihe von Standardkomponenten geschaffen: Die Identifikation des Bürgers ist mit der Bürgerkarte einheitlich geregelt, ebenso die elektronische Zustellung, die nun auch RSa- und RSb-Briefe beinhaltet. Auf die Beilage von Geburtsurkunde, Meldebestätigung und Staatsbürgerschaftsnachweis kann in Zukunft verzichtet werden. Ein österreichweites Adressenregister sichert eine hohe Qualität von Adressdaten inklusive Geokodierung mit geringen Kosten.

Die meisten der oben angeführten Komponenten stehen auch der Wirtschaft zur Verfügung. Die Identifikation mit Bürgerkarte wird bereits von vielen Telebanking-Systemen unterstützt und erspart das mühsame PIN-TAN-Verfahren. Die elektronische Zustellung kann von der Wirtschaft ebenso genützt werden wie das zentrale Melderegister und das Adressenregister.

Dieser systematische Ansatz und die rasche Umsetzung in einigen wichtigen Verfahren haben Österreich im E-Government-Ranking der EU auf Platz zwei gebracht. Die Umstellung vieler Verfahren auf eine vollständige Online-Abwicklung ist allerdings noch ausständig und wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Autor: Franz Grandits

Quelle: ECAustria, 01.08.2005

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