Das E-Government-Gesetz, das Ende Jänner dieses Jahres im Nationalrat beschlossen wurde, soll den elektronischen Verkehr mit öffentlichen Stellen erleichtern bzw. teilweise überhaupt erst auf gesetzliche Grundlagen stellen. Im Zentrum steht dabei die Bürgerkarte, mit der sich der Einzelne eindeutig über eine von der Stammzahlenregisterbehörde zugewiesene Nummer identifizieren kann. Gespeichert wird die Nummer im Chip der Karte. Auch die digitale Signatur wird mit der Bürgerkarte möglich: Der Bürger bzw. die Bürgerin übermittelt die Nummer etwa zur Bestätigung eines Antrags oder einer Anfrage verschlüsselt an ein Amt. Die Behörde überprüft, ob die Zahlenreihe mit jener im Stammzahlenregister übereinstimmt. Wenn ja, ist die Identifikation per Karte gleich verbindlich wie eine persönliche Unterschrift.
Als weiteres großes Vorhaben sieht das E-Government-Gesetz die Einrichtung eines Standarddokumentenregisters vor. Der Vorteil: Anstatt bei jedem Antrag immer wieder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Gewerbeschein hervorzukramen, können diese Dokumente zukünftig von den zuständigen Beamten über Computer zentral abgefragt werden.
Autor: (Elke Ziegler)
Quelle: Der Standard, 24.05.2004