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Veröffentlicht: 30. November -0001
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch erläuterte
im Vorfeld der heutigen Behandlung des E-Government-Gesetzes im
Nationalrat seine Gründe für die Ablehnung des Entwurfes. "Dieses
Gesetz trägt die Handschrift der Interessen der Verwaltung, nicht
jene der Interessen der Bürger." Posch erläuterte, dass die SPÖ für
eine moderne und effiziente Verwaltung und für den Einsatz
zukunftsweisender Kommunikationstechnologien eintrete, aber gegen den
vorliegenden Gesetz gebe es konkrete datenschutzrechtliche Bedenken:
die Konzentration der Daten im Innenministerium und die Tatsache,
dass die Datenschutzkommission gleichzeitig Behörde der operativen
Verwaltungstätigkeit und Kontrollinstanz ist. "Es wäre also der Fall
vorstellbar, dass die Datenschutzkommission gegen sich selber
ermittelt", so der SPÖ-Menschenrechtssprecher. Missbrauch sei nicht
ausgeschlossen. Die einzige Einrichtung, die technisch in der Lage sei, alle
bereichsspezifischen Personenkennzeichen zusammenzuführen, sei das
Innenministerium. Dass gerade diese Einrichtung auch für die
Rasterfahndung zuständig sei, sei sehr bedenklich, so Posch. Die SPÖ
trete deshalb für eine klare Trennung zwischen der durchführenden
Behörde, der Stammzahlenregisterbehörde, und der für den Datenschutz
zuständigen Behörde, der Datenschutzkommission, ein.
Posch verwies auf das parlamentarische Expertenhearing vergangene
Woche, wo nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass die
Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes im Gesetz nicht
befriedigend gelöst seien. Hans Zeger von der ARGE Daten hatte
kritisiert, dass das System die Menschenwürde berühre, weil es
objektiv zur Überwachung geeignet sei. Und der Generalsekretär vom
Fachverband der Internet-Provider, Kurt Einzinger, sieht ein Gesetz
von der Verwaltung für die Verwaltung.
"Es geht nicht um Bürgernähe und Verwaltungsvereinfachung, sondern um
die Schaffung einer Bürgerkennzeichnung und in weiterer Folge um die
Anlegung eines zentralen Namen- und Dokumentenregisters", vermutet
der SPÖ-Menschenrechtssprecher.
Quelle: Presseportal.at, 29.01.2004