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Transforming Government since 2001
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch erläuterte im Vorfeld der heutigen Behandlung des E-Government-Gesetzes im Nationalrat seine Gründe für die Ablehnung des Entwurfes. "Dieses Gesetz trägt die Handschrift der Interessen der Verwaltung, nicht jene der Interessen der Bürger." Posch erläuterte, dass die SPÖ für eine moderne und effiziente Verwaltung und für den Einsatz zukunftsweisender Kommunikationstechnologien eintrete, aber gegen den vorliegenden Gesetz gebe es konkrete datenschutzrechtliche Bedenken: die Konzentration der Daten im Innenministerium und die Tatsache, dass die Datenschutzkommission gleichzeitig Behörde der operativen Verwaltungstätigkeit und Kontrollinstanz ist. "Es wäre also der Fall vorstellbar, dass die Datenschutzkommission gegen sich selber ermittelt", so der SPÖ-Menschenrechtssprecher. Missbrauch sei nicht ausgeschlossen. Die einzige Einrichtung, die technisch in der Lage sei, alle bereichsspezifischen Personenkennzeichen zusammenzuführen, sei das Innenministerium. Dass gerade diese Einrichtung auch für die Rasterfahndung zuständig sei, sei sehr bedenklich, so Posch. Die SPÖ trete deshalb für eine klare Trennung zwischen der durchführenden Behörde, der Stammzahlenregisterbehörde, und der für den Datenschutz zuständigen Behörde, der Datenschutzkommission, ein.

Posch verwies auf das parlamentarische Expertenhearing vergangene Woche, wo nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass die Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes im Gesetz nicht befriedigend gelöst seien. Hans Zeger von der ARGE Daten hatte kritisiert, dass das System die Menschenwürde berühre, weil es objektiv zur Überwachung geeignet sei. Und der Generalsekretär vom Fachverband der Internet-Provider, Kurt Einzinger, sieht ein Gesetz von der Verwaltung für die Verwaltung.

"Es geht nicht um Bürgernähe und Verwaltungsvereinfachung, sondern um die Schaffung einer Bürgerkennzeichnung und in weiterer Folge um die Anlegung eines zentralen Namen- und Dokumentenregisters", vermutet der SPÖ-Menschenrechtssprecher.

Quelle: Presseportal.at, 29.01.2004

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