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Samstag, 23.11.2024
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In den letzten Tagen finden sich wieder einige Meldungen in den Medien, die sich mit dem Thema Signaturen beschäftigen. Es geht insbesondere darum, dass digitale Signaturen wahrscheinlich auf den Bankomatkarten integriert werden. Oft werden verschiedene Begriffe in diesem Kontext miteinander verwechselt: Als elektronische Signatur werden alle Unterschriften im digitalen Umfeld bezeichnet, vom einfachen Unterzeichnen einer Email bis zur eingescannten händischen Unterschrift. Digitale Signaturen jedoch basieren auf asymmetrischen Verschlüsselungsalgorithmen (auf die Details soll hier nicht weiter eingegangen werden), und stellen die Unveränderbarkeit (Integrität) und die Herkunft (Authentizität) beispielsweise einer Email sicher. Häufig herrscht der Irrtum vor, dass Signaturen vornehmlich der Verschlüsselung dienen, was jedoch nicht der Fall ist. Bei den digitalen Signaturen kann man wiederum zwischen den sog. „einfachen“ und „sicheren“ unterscheiden. Die Bezeichnung lässt nicht unmittelbar auf einfachere kryptographische Algorithmen schließen, sondern vielmehr auf deren rechtliche Implikationen. Die sichere digitale Signatur wird nämlich vom Gesetzgeber in vielen Fällen der händischen Unterschrift gleichgesetzt (Ausnahmen bilden beispielsweise das Grundbuch oder Testamente). Sie kann nur von akkreditierten Zertifizierungsstellen gegen Vorlage eines Identitätsbeweises ausgegeben werden.

Doch wofür benötigt man digitale Signaturen überhaupt? Die rasche Verbreitung, die man sich noch vor einigen Jahren erhofft hat, ist bis heute ausgeblieben. Eher im Stillen werden digitale Signaturen aber relativ häufig eingesetzt, angefangen von Mitarbeiterausweisen, die den Zutritt zu Computersystemen schützen, über die sichere Speicherung von Patientenakten bis zu Nischenanwendungen wie der zuverlässigen Dokumentation von Tierdaten in der fleischverarbeitenden Industrie. Auch die bekannte SSL Verschlüsselung basiert auf denselben Prinzipien wie die Signatur.

Eine ungewöhnlich hohe Verbreitung von digitalen Signaturen ist in Estland zu verzeichnen. Dort wurden bereits ca. 300.000 Signaturkarten ausgeteilt, was in etwa einem Fünftel der Gesamtbevölkerung des Landes entspricht. Ein wesentlicher Grund für diese hohe Zahl ist die Tatsache, dass die Ausgabe von Signaturen seitens der Regierung finanziell unterstützt wurde. Estland setzt eine elektronische Identitätskarte (Electronic ID Card) ein, die umfangreiche Nutzungsmöglichkeiten einräumt (Austausch signierter Dokumente, signierter Dokumentenaustausch im Wertpapierhandel, eGovernment-Anwendungen). Zudem ist der Besitz einer elektronischen Identitätskarte ab einem Alter von 15 Jahren in Estland gesetzlich vorgeschrieben. Die nächsten Monate werden zeigen, auf welche Weise sich die digitale Signatur in Österreich behaupten wird.

Quelle: ECAustria, 20.11.2003

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