Die Verantwortlichen verweisen stolz auf die Uptime von 99,3 Prozent des mit zwei Peering Points und zwei Rechenzentren redundant ausgelegten GIN seit Ende Februar. Geht das Netz offline, sollen die Patientendaten in den Lesegeräten zwischengespeichert werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger beziffert seine Investitionen in das System mit 116 Millionen Euro, die durch den Wegfall der Krankenscheine in knapp drei Jahren zurückverdient werden sollen. Nun wird an der Weiterentwicklung und der Einführung neuer Dienste gearbeitet.
Neben mobilen Lesegeräten, dem elektronischen Rezept und der elektronischen Überweisung zum Facharzt soll auch ELGA, die Elektronische Lebenslang begleitende GesundheitsAkte, eingeführt werden. Darin sollen Arztkontakte, Befunde, Rezepte, Bilder (Röntgen, Ultraschall, etc.), Laborergebnisse und so weiter zentral gespeichert werden. Gesundheitsministern Maria Rauch-Kallat sagte, dass eine von ihr eingerichtete Steuerungsgruppe seit einigen Monaten an der Klärung wesentlicher Fragen arbeite. Unter anderem müsse geregelt werden, wer in welche Daten in welcher Form Einsicht nehmen dürfe. So solle etwa der Zahnarzt nicht unbedingt psychiatrische Befunde lesen. Die Patienten selbst sollen nach Planung der Ministerin, die in der Sache eine gemeinsame Vorgehensweise der Parteien im Nationalrat anstrebt, nur mit Hilfe eines qualifizierten Arztes Einsicht in ihre ELGA nehmen dürfen, "um Panikreaktionen bei missverstandenen Informationen zu verhindern". Dafür dürfte eine Änderung jener Bundes- und Landesgesetze, die derzeit das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte gewähren, notwendig sein.
Die ELGA, die auch die Daten der Vorsorgeuntersuchung Neu enthalten wird, soll in pseudonymisierter Form auch wirtschaftlich ausgewertet werden. So könnten Krankheitsstatistiken erstellt oder die Datenbestände der elektronischen Volkszählung erweitert werden. Bei Arzneimittelunverträglichkeiten würden Arzt oder Apotheker vor der Verschreibung beziehungsweise Ausgabe gefährlicher Mittel gewarnt werden. Patienten, die ein zurückgerufenes Medikament einnehmen, könnten kontaktiert und gewarnt werden.
Seit kurzem haben Versicherte, die Windows 2000 oder XP einsetzen, auch die Möglichkeit, ihre e-card kostenlos zur Bürgerkarte zu erweitern. Dabei wird eine "einfache Verwaltungssignatur" aktiviert, mit der bis Ende 2007 Anträge an Behörden elektronisch unterfertigt werden können. Ab 2008 wird dafür eine "sichere Signatur" samt "qualifiziertem Zertifikat" erforderlich, was mit den aktuellen e-cards nicht geboten wird.
Siehe dazu auch:
- Österreichs Gesundheitskarte macht weiter Negativ-Schlagzeilen
- Österreichische Gesundheitskarte wieder im Normalbetrieb
- Österreichs Gesundheitskarte erneut offline
- Österreich heute ohne Gesundheitskarte
- Österreichs Rechnungshof kritisiert Gesundheitskarte e-card
- Österreichische Gesundheitskarte verletzt den Datenschutz von Arbeitslosen
- Ärztevertretung Österreichs warnt vor Verträgen rund um Gesundheitskarte
- Heftige Kritik an österreichischer Lösung für die elektronische Gesundheitskarte
Autor: (Daniel AJ Sokolov) / (jk/c't)
Quelle: Heise online, 12.12.2005