Neben der Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung soll auch das Steuerkonto online eingesehen werden können. Zudem soll es möglich sein, seine Grunddaten - etwa Adresse oder Bankverbindung - über das Internet zu ändern.
Das Finanzministerium verspricht zudem, dass es möglich sein soll, die voraussichtliche Steuer online sofort berechnen zu lassen.
Auskunftshotline
Allgemeine Auskünfte zur Online-Steuererklärung können telefonisch unter der Hotline 0810/22 11 00 zum Ortstarif an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr eingeholt werden.
Anmeldung ab 20. Jänner
Bereits ab 20. Jänner 2003 kann man sich via Online-Formular, Fax oder persönlich im Finanzamt für das Service anmelden.
Ganz traditionell per Post und RSa-Brief [Rückschein-Brief blau muss vom Empfänger persönlich angenommen werden] kommen dann drei Zugangskennungen ins Haus: Teilnehmeridentifikation [TID], Benutzeridentifikation [BENID] sowie persönliche Identifikationsnummer [PIN] ebnen den Weg für die elektronische Steuererklärung.
Bei der Abgabe seiner Steuerklärung sind keine Beilagen mehr notwendig/möglich. Verwahren muss man sie trotzdem, denn sollten diese benötigt werden, so kann das Finanzamt die Belege gesondert anfordern.
Auch die Bescheidzustellung erfolgt elektronisch.
Eine fuZo-Anfrage bezüglich der Plattform-Kompatibilität und anderen technischen Details zum Service läuft.
Alle Formulare online verfügbar
Schon seit längerem kann man sich den Weg zum Finanzamt zumindest ein Mal sparen. Die benötigten Formulare können allesamt heruntergeladen, am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Finanzministerium Formular-Download
Quelle: futureZone