Nach der Feststellung der Korrektheit sollen die Geräte versiegelt und sicher verwahrt werden. "Die Art der Verwahrung sowie die tatsächliche Sachherrschaft über die Geräte sind unter Angabe von Namen, Zeiten und Orten lückenlos zu dokumentieren", heißt es in der den Kreiswahlleitern übermittelten Genehmigung. Für alle Zugriffe auf Geräte oder Speichermodule wird zudem das 4-Augen-Prinzip gefordert, das heißt, sie dürfen stets nur "unter gegenseitiger Kontrolle durch mindestens zwei Personen erfolgen".
Nach dem hessischen Landeswahlrecht gilt die Bauartzulassung von Wahlgeräten für Bundestags- und Europawahlen automatisch auch auf Landesebene; diese Bauartzulassung hatte das Bundesinnenministerium ungeachtet der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Wahlcomputern am 2. November erteilt. Wie auf Bundesebene bedarf der Einsatz jedoch vor jeder Wahl noch einer gesonderten Verwendungsgenehmigung. Bei den letzten Bundestags- und Kommunalwahlen in den Jahren 2005 und 2006 setzten insgesamt 16 hessische Städte und Gemeinden etwa 120 Nedap-Wahlgeräte ein.
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Autor(en)/Author(s): (Richard Sietmann) / (jk/c't)
Quelle/Source: Heise online, 10.12.2007