Konkrete Vorgaben macht der Entwurf nicht. Er verlangt, die Websites müssten es Nutzern ermöglichen, "die Inhalte wahrzunehmen, zu handhaben und zu verstehen." Gegebenenfalls sei eine barrierefreie elektronische Alternative bereitzustellen. Die "Interoperabilität mit verschiedensten Benutzeragenten und assistiven Technologien auf Unionsebene und internationaler Ebene" müsse "erleichtert" werden.
Für die Details verweist das Dokument auf eine erst noch zu beschließende europäische Norm zur Barrierefreiheit. Diesbezügliche delegierte Rechtsakte soll die Kommission ohne Beteiligung des Parlaments und des Ministerrats erlassen dürfen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Das sollen sie bis Mitte 2014 erledigen.
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Autor(en)/Author(s): (ck)
Quelle/Source: Heise online, 03.12.2012