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Als Teil der Digitalen Agenda hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie (PDF) vorgelegt, die Behinderten ab 2016 den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen ermöglichen soll. Betroffen sind zwölf Angebote, etwa zur Einkommensteuer, Arbeitssuche, Sozialleistungen, Kraftfahrzeugzulassung und zum Wohnsitzwechsel. Ziel der Richtlinie soll die Vereinheitlichung beziehungsweise Etablierung nationaler Vorschriften zur Barrierefreiheit sein.

Konkrete Vorgaben macht der Entwurf nicht. Er verlangt, die Websites müssten es Nutzern ermöglichen, "die Inhalte wahrzunehmen, zu handhaben und zu verstehen." Gegebenenfalls sei eine barrierefreie elektronische Alternative bereitzustellen. Die "Interoperabilität mit verschiedensten Benutzeragenten und assistiven Technologien auf Unionsebene und internationaler Ebene" müsse "erleichtert" werden.

Für die Details verweist das Dokument auf eine erst noch zu beschließende europäische Norm zur Barrierefreiheit. Diesbezügliche delegierte Rechtsakte soll die Kommission ohne Beteiligung des Parlaments und des Ministerrats erlassen dürfen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Das sollen sie bis Mitte 2014 erledigen.

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Autor(en)/Author(s): (ck)

Quelle/Source: Heise online, 03.12.2012

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