Das Gesetz über die Ziele und Vorgaben zur Modernisierung der Landesverwaltung (VerwModG) enthält konkrete Prüfaufträge und Maßnahmen unter anderem zur Ausgliederung von Aufgaben aus der Landesverwaltung an Dritte, Aufgabenbündelungen innerhalb der Landesverwaltung, zur Zusammenarbeit mit dem Land Berlin und dem Aufgabenvollzug in effizienteren Organisations- und Betriebsformen. „Abgeschlossene Projekte sind beispielsweise die Gründung der Landesbetriebe für Straßenwesen, für Liegenschaften und Bauen sowie für Datenverarbeitung und IT-Serviceaufgaben. Außerdem wurden die Landeskliniken ausgegliedert", erklärte Speer.
„Jüngstes Beispiel für eine sinnvolle Aufgabenbündelung wird die Anfang Mai 2008 abgeschlossene Zusammenlegung der Justizakademie, des Bildungszentrums der Finanzverwaltung und der Landesakademie für öffentliche Verwaltung zu einem gemeinsamen Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen sein", sagte Speer. Auf diese Weise können Synergieeffekte bei der Organisation und der Unterbringung erzielt werden. Zudem wird das Aus- und Fortbildungszentrum länderübergreifend genutzt. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen werden im Bereich der Steuerverwaltung Finanzbeamte der Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bereits seit Jahren gemeinsam ausgebildet. Auch im Justizbereich führen Berlin und Brandenburg gemeinsam Fortbildungsmaßnahmen für Richter und Justizangestellte durch.
Zusammengelegt wurden im Berichtszeitraum die Landesobergerichte aus Berlin und Brandenburg: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam wurden 2005, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus im Jahr 2007 errichtet.
Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass in den nächsten Jahren in nennenswerter Zahl Aufgaben des Landes entfallen, heißt es in dem Bericht weiter. Aufgrund der EU- und Bundesgesetzgebung werde der Aufgabenbestand in Zukunft eher umfangreicher werden. „Deshalb ist es umso wichtiger, Aufgaben effizient wahrzunehmen und die Verwaltungsstrukturen straff und wirtschaftlich zu organisieren", sagte Speer. Auch die Möglichkeiten des E-Government müssten in Zukunft stärker ausgeschöpft werden.
„Angesichts der schon heute absehbaren finanzpolitischen und demografischen Entwicklungen bleibt eine vorausschauende Anpassung der Strukturen und Arbeitsweise der Landesverwaltung wichtig", sagte Speer. Die finanzpolitische Situation des Landes werde einerseits dadurch geprägt, dass das Haushaltsvolumen des Landes bis 2020 um rund 20 Prozent sinkt. Andererseits müssten steigende Ausgaben etwa bei den Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte berücksichtigt werden. Die brandenburgische Bevölkerung wird bis zum Jahr 2020 von rund 2,55 Millionen Einwohner im Jahr 2006 auf etwa 2,42 Millionen zurückgehen. Eine Konsequenz aus diesen finanzpolitischen und demografischen Entwicklungen sei auch die notwendige Fortsetzung des Personalabbaus. Die Personalbedarfsplanung sehe vor, dass der Stellenbestand von 59.311 in 2005 auf 47.826 bis Ende 2012 zurückgeführt werde. Es müsse darüber hinaus auch möglich sein, das Land bis 2020 mit rund 40.000 Landesbediensteten zu organisieren. „Damit nähert sich Brandenburg in der Stellenausstattung dem bis dahin zu erwartenden Niveau der westdeutschen Flächenländer an", sagte Speer.
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Quelle/Source: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, 08.04.2008