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Transforming Government since 2001

Aus der Sitzung des Senats am 19. Mai 2015:

Mit dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) soll die Grundlage für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsabläufe, die Förderung von Open Data und mehr elektronische Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. So sind die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung, umfassende elektronische Arbeitsabläufe und die Anpassung der Berliner Rechtsvorschriften zur Verwaltungsmodernisierung Gegenstand des Gesetzentwurfes, den der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel zur Kenntnis genommen hat. Der Entwurf wird nun vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung ins Abgeordnetenhaus dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Senator Henkel: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt der nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung. Die Regelungen im E-Government-Gesetz sollen sowohl dazu beitragen, Verwaltungsabläufe bürgernäher und moderner zu gestalten, als auch den Verwaltungsmitarbeitenden die Arbeit erleichtern.“

Im Entwurf des Berliner E-Government-Gesetzes wurden auch die Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes für die Landesverwaltung angepasst und übernommen. Wie beim Bund soll mit dem Berliner EGovG vorgeschrieben werden, dass für Verfahren, in denen eine Identifizierung der Person erforderlich ist, der Einsatz der eID des neuen Personalausweises bzw. der Aufenthaltsgenehmigung hinreichend ist. Ein weiteres Beispiel ist die medienbruchfreie elektronische Abwicklung von Verwaltungsabläufen. Dazu sollen elektronische Akten, geeignete IT-Arbeitsplätze sowie Organisationsänderungen auch mit Hilfe des EGovG Berlin initiiert werden.

Im Punkt Open Data geht der Berliner Gesetzentwurf über die Regelungen des Bundes hinaus. Darin ist festgelegt, dass grundsätzlich alle öffentlichen Daten, die in maschinenlesbare Form gebracht werden können, über ein Datenportal entsprechend veröffentlicht werden. Außerdem wurde eine landesweite IT-Steuerung im gesamtstädtischen Interesse aufgenommen. Über den IT-Staatssekretärs-Ausschuss als IT-Lenkungsrat ist es geplant, mehr zentrale Vorgaben für die IT der Berliner Verwaltung zu machen. Hierfür soll das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert werden.

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Quelle/Source: Berlin, 19.05.2015

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