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Donnerstag, 5.02.2026
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Ab April können Behörden auf die Stammdaten von Kontoinhabern zugreifen. Doch das Prozedere gestaltet sich mühsam, das Abfrageprogramm läuft nicht wie gewünscht.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte dem "Münchner Merkur" "technische Probleme". Es gebe Verzögerungen beim Start der automatischen Abfrage durch das Bundesamt für Finanzen. Das System könne vermutlich erst 2006 in Betrieb gehen. In der Zwischenzeit müssen die einzelnen Kontoabfragen demnach per Hand vorgenommen werden. Mit dem neuen Gesetz über die Kontoabfrage durch Behörden will die Bundesregierung wirksamer gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Behörden können künftig Kontonummern, -inhaber, -bevollmächtigte und -eröffnungsdaten prüfen, nicht aber Kontostände und -bewegungen. Allerdings darf die Abfrage nach der Kritik von Datenschützern und Juristen nur anlassbezogen und zielgerichtet erfolgen.

Eine breite Mehrheit der Deutschen lehnt den Zugriff auf private Konten ab. 69 Prozent halten laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv die Erleichterung der Abfrage für falsch, 25 Prozent sind dafür. Weit verbreitet ist die Sorge vor Missbrauch. 70 Prozent der Befragten befürchten, dass die Abfrage nicht nur zur Überprüfung möglicher Steuersünder verwendet wird. Nur 29 Prozent glauben, dass sich die Gesetzesänderung positiv auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler und Leistungsempfänger auswirken wird.

Gegen das Gesetz läuft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach Einschätzung der Kläger werden die Richter voraussichtlich erst 2006 eine endgültige Entscheidung treffen. In der vergangenen Woche hatte das höchste deutsche Gericht in einem Eilentschluss die Anträge der Kläger abgelehnt, aber betont, das Hauptverfahren sei offen.

Quelle: Spiegel Online, 30.03.2005

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