Mit höchsten Erwartungen wurde die elektronische Jobbörse VAM ("virtueller Arbeitsmarkt") von der deutschen Bundesagentur für Arbeit (d.h. Arbeitsamt) ins Leben gerufen. Und jetzt gilt es, herbe Worte vom Bundesrechnungshof einzustecken. Wie nämlich Norbert Hauser, Vizepräsident der Staatsrechnungsprüfer, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit im Bundestag erklärte, lassen sich die erhofften finanziellen Entlastungen "nicht nachweisen". Dabei bemängelt Hauser, dass bestimmte Kennzahlen (z.B. Dauer der Arbeitslosigkeit) im System nicht erfasst werden. Ferner gibt es kein Verfahren, um erfolgreiche Stellenvermittlungen dem VAM zuzurechnen. Deshalb könnte der Rechnungshof ohnehin die Wirtschaftlichkeit der Jobbörse nicht beurteilen. Zunächst war der VAM mit 65 Millionen Euro budgetiert worden. Auf Grund von 800 Änderungswünschen der Behörde als Auftraggeber sei der Voranschlag dann auf 86.5 Millionen angewachsen und habe zum Schluss 132.5 Millionen Euro erreicht. Nach neuen Nachverhandlungen sei man dann bei 98 Millionen Euro gelandet. Der Bundesrechnungshof findet es hier auffällig, das man mit dem Budget knapp unter der gesetzlichen Marke von 98.3 Millionen geblieben ist.
Autor: (pol)
Quelle: newsByte, 17.03.2005