Das Bundeskabinett hat am 16. Juni die Fortführung und weitere Ausgestaltung des Regierungsprogramms "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" beschlossen. Merkmal des aktivierenden Staates, der das Leitbild der Verwaltungsmodernisierung des Bundes seit 1998 kennzeichnet, ist die Kultur der Verantwortungsteilung im Sinne eines "Good Governance": Die Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Freiräume nutzen können, um selbstverantwortlich zu handeln und sich aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungen zu beteiligen. Das bringt Vorteile für die Einzelnen, aber auch für das staatliche Gemeinwesen insgesamt, denn bei mehr bürgerschaftlichem Engagement kann der Staat seine Kernaufgaben besser wahrnehmen. Unter diesem Leitbild wird der Staat zum Förderer wie auch Forderer.
Die Schwerpunkte der ersten Phase der Modernisierung der Bundesverwaltung - Überprüfung der Behördenstrukturen und Einführung moderner Steuerungsinstrumente - werden fortgesetzt.
In der zweiten Phase liegt das Augenmerk jetzt besonders auf der Verbesserung und Vereinfachung der Geschäftsprozesse und auf einem stärkeren Adressatenbezug, so soll zum Beispiel:
- die Öffentliche Beschaffung weiter optimiert werden, zum Beispiel durch breitere Nutzung der eVergabe
- das Dienst- und Tarifrecht modernisiert werden, hin zu mehr Flexibilität und Leistungsorientierung
- die Geschäftsprozesse in den Behörden sollen systematisch überprüft, vereinfacht und optimiert werden
- Bürgerservice-Einheiten ("Bürgerbüros", Agenturen), Call Center, ein Beschwerdemanagement und Kundenbefragungen sollen aufgebaut werden
- Modelle und Instrumente stärkerer Bürgerbeteiligung, E-Democracy, sollen entwickelt werden
Modernes Verwaltungsmanagement
Die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Verwaltungsdienstleistungen soll auf vier strategischen Feldern stattfinden:
- mehr Effizienz beim Einsatz von Geld und Personal
- Ausbau der Personalentwicklung
- mehr Effektivität bei der Aufgabenerledigung
- besserer Service durch stärkeren Adressatenbezug.
Durch Projekte wie die Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft, die Reform der Handwerksordnung, die Anhebung der Buchführungsgrenzen für Unternehmer und die Standardisierung der Einnahmenüberschussrechnung sowie das neue Antragsverfahren im Kriegsdienstverweigerungsrecht werden Bevölkerung und Wirtschaft erheblich entlastet.
Rund 40 Prozent der Projekte der Initiative Bürokratieabbau sollen bis zum Ende dieses Jahres umgesetzt, im Jahre 2006 dann alle Projekte abgeschlossen sein.
E-Government
Der Abbau von Bürokratie und die Modernisierung der Verwaltung können jedoch nicht ohne den Einsatz moderner Informationstechnik (E-Government) realisiert werden. Im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 stellt das Kompetenzzentrum "Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation" die Prozessoptimierung von E-Government-Dienstleistungen sicher. So wurden zum Beispiel für die Einführung von Online-Antrags- und Förderverfahren, E-Shops und elektronischen Rechtsverkehr umfangreiche Prozessanalysen und Optimierungen durchgeführt. Die Initiative BundOnline 2005 ist damit ein wesentlicher Motor der Verwaltungsmodernisierung.
Das Bundesministerium des Innern soll im Frühjahr 2005 und 2006 jeweils über die Modernisierungsfortschritte im Kabinett berichten.
Quelle: Die Bundesregierung, 16.06.2004
