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Transforming Government since 2001
Stift und Zettel statt elektronischer Black-Box

Nicht erst seit der Schelte durch den Chaos Computer Club sind Wahlcomputer umstritten. Eine Petition fordert nun die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz, der die Stimmabgabe mit Wählgeräten regelt. Unterstützt wird die Petition unter anderem vom Hacker-Club CCC, der seinerseits ein Verbot von Wahlcomputern in Deutschland fordert.

Ein unsicheres und manipulierbares Computersystem mit zahlreichen Angriffspunkten dürfe nicht "Basis des sensibelsten Bereichs unserer Demokratie werden", so die Begründung des CCC, und in diese Richtung läuft auch die Begründung der Petition: "Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen. Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren. Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt."

Im Gegensatz zu einer Wahl mit Zettel und Urne könnten die Computersysteme eben nicht von jedem Wahlberechtigten überprüft werden. Ein einzelnes Gerät kann von einer Gemeinde eingesetzt werden, wenn der Hersteller versichert, dass es baugleich zu einem geprüften Gerät ist. Eine Kontrolle, ob dies der Fall ist oder ob das Gerät möglicherweise bis zu seinem Einsatz von Dritten manipuliert wurde, ist derzeit nicht vorgesehen und weder für Wahlvorstand noch Wähler oder Wahlbeobachter möglich, wird die Ablehnung von Wahlcomputern begründet.

Statt Wahlcomputer sollten Wahlen auch weiterhin mit Stift und Papier als einzig zugelassenes Wahlsystem gesetzlich verankert werden. Nur so könnten technische Manipulationen prinzipiell ausgeschlossen werden, argumentiert der CCC.

Die Petition Wahlrecht: Stimmabgabe mit Wahlgeräten" ist auf den Seiten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu finden und zählt bereits über 2.100 Unterstützer.

Autor(en)/Author(s): (ji)

Quelle/Source: Golem, 20.10.2006

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Wichtiger Hinweis:

Petitionsausschuss:

Das System öffentliche Petition des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.

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