Heute 6432

Gestern 7923

Insgesamt 48441439

Mittwoch, 26.11.2025
Transforming Government since 2001
Der Countdown läuft: Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Auf der Zielgeraden hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 14. Juni das neue Ausweisdokument im Rahmen einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung des Bundesinnenministeriums, der Bundesdruckerei und des Vereins "Deutschland sicher im Netz" vorgestellt. Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ist kleiner, aber vielseitiger. Er bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und in der digitalen Welt.

"Der neue Personalausweis soll helfen, sich einfacher und verlässlich identifizieren zu können", brachte der Bundesinnenminister das Ziel des neuen Ausweises auf den Punkt. In seiner Rede vor rund 100 interessierten Zuhörern aus der Wirtschaft, Wissenschaft und von Verbraucherinitiativen stellte de Maizière den Mehrwert des neuen Personalausweises für den Bürger heraus. Neben der herkömmlichen Nutzung kann der neue Personalausweis auch als Identitätsnachweis in der digitalen Welt genutzt werden. Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens haben sich mittlerweile ins Internet verlagert oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt. Den vielen Login-Daten und Passwörtern steht mit dem neuen Personalausweis nun ein Standard-Identitätsnachweis gegenüber, der zugleich ein Mehr an Sicherheit bietet. In Zukunft können sich die Bürger mit ihrem neuen Ausweis auch in der elektronischen Welt ausweisen - z.B. beim Online-Banking, beim Einkaufen in Internetwarenhäusern oder bei elektronischen Behördengängen.

Für diese Aktivitäten ist eine Identität im rechtlichen Sinne notwendig, die der Unterscheidung und Zuordnung dient. "Wenn ich ein Bankkonto eröffne, muss die Bank wissen, wer ich bin. Wenn ich eine Espresso-Maschine kaufe, möchte ich wissen, wer der Verkäufer ist und wen ich für etwaige Gewährleistungen in Anspruch nehmen darf", betonte der Bundesinnenminister die Notwendigikeit von Rechtssicherheit in Geschäftsprozessen - auch in der Online-Welt. Die für die jeweilige Transaktion notwendigen Daten werden nicht einfach so elektronisch per Lesegerät übermittelt. Der Authentifizierungsprozess läuft wechselseitig. Die abfragende Stelle muss sich um ein Berechtigungszertifikat bemühen, das nur erhält, wer seinerseits strenge datenschutzrechtliche Auflagen erfüllt."Wer von mir wissen will, wer ich bin, muss mir zuerst sagen, wer er ist. Das ist unsere Prämisse.", sagte de Maizière.

Der mit dem neuen Personalausweis mögliche elektronische Identitätsnachweis erhöht die Sicherheit gegenüber gängigen Methoden der Identifikation für Online-Transaktionen deutlich. Auch bleibt der Bürger zu jeder Zeit Herr über seine Daten und seine Identität. Ohne aktives Zutun des Ausweisinhabers können keine Daten für eine elektronische Transaktion ausgelesen werden. Zudem wird nur übermittelt, was für das jeweilige Rechtsgeschäft notwendig ist. Ein Online-Bücherladen benötigt z.B. nicht das Geburtsdatum.

Aber: Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises im Internet ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig. "Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten", stellte de Maizière klar. Die zusätzlichen Funktionen sind lediglich ein Angebot.

---

Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 17.06.2010

Bitte besuchen Sie/Please visit:

Zum Seitenanfang