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Samstag, 23.11.2024
Transforming Government since 2001
Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern in Kraft

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und die Innenminister der Länder haben heute anlässlich der Innenministerkonferenz das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterzeichnet.

Neben der Zusammenarbeit regelt das Verwaltungsabkommen die Finanzierung des Digitalfunks BOS und die Beteiligung der Länder an der Arbeit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).

„Die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens stellt einen weiteren wesentlichen Eckpfeiler für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS dar. Das Abkommen beweist, dass Bund und Länder bei einem solchen wichtigen Modernisierungsvorhaben in Deutschland gemeinsam und gleichberechtigt zusammenarbeiten. Mit dem Aufbau des bundesweiten, modernen Funknetzes wird den Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräften in Deutschland das weltweit größte Funknetz dieser Art zur Verfügung stehen“, sagte Minister Schäuble anlässlich der Unterzeichnung.

Die BDBOS hat am 2. April 2007 die Aufgabe der Einführung des Digitalfunks BOS in Deutschland für den Bund übernommen. Mit dem heutigen Inkrafttreten des Verwaltungsabkommens nimmt die BDBOS diese Aufgabe auch für die Länder wahr. Sie fungiert damit gegenüber Unternehmen als Auftraggeberin von Bund und Ländern, ermöglicht die gemeinsame Vergabe von Aufträgen und stellt damit eine in Deutschland bisher einzigartige Einrichtung dar.

Der Digitalfunk BOS wird nach einer Migrationsphase den bisher von Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräften genutzten Analogfunk, der inzwischen technisch veraltet ist, ablösen. Schon im Juni dieses Jahres startet der Digitalfunk BOS mit der Referenzplattform in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 01.06.2007

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