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Samstag, 23.11.2024
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Anfang des Jahres ist in Deutschland das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern und zu mehr Behörden-Transparenz im Sinne des "gläsernen Rathauses" führen soll. Was theoretisch auf dem Papier möglich ist, kostet in der Praxis jedoch häufig eine Menge Geld: Für Einsichtnahmen in Akten können die Behörden laut Bundesverordnung Gebühren von bis zu 500 Euro erheben, selbst wenn der Bürger sein Recht direkt auf dem Amt wahrnimmt. Den Vogel schoss zuletzt das Auswärtige Amt ab, das für vier fotokopierte Seiten zum VISA-Erlass mehr als 107 Euro Gebühren kassieren wollte.

Damit Bürger trotzdem intensiv vom neuen Auskunftsrecht Gebrauch machen und um zu verhindern, dass Informationssuchende immer wieder für die gleichen Leistungen zur Kasse gebeten werden, hat der Bielefelder Bürgerrechtsverein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) jetzt ein Internet-Portal eingerichtet, wo schon angeforderte Akten eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die so genannte gemeinsame Aktensammelstelle zum Informationsfreiheitsgesetz ist ab sofort unter der Internet-Adresse www.befreite-dokumente.de zu erreichen.

"Wir möchten den Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird", erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, "zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen". Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Zudem gibt es eine Faxnummer, an die man von den Behörden "freigekaufte Akten" schicken kann. Auch der Postweg steht offen. "Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereitzustellen, aber das wird noch einige Jahre dauern", kritisiert Axel Rüweler vom FoeBuD.

Autor: (pmz/c't)

Quelle: Heise online, 06.03.2006

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