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Samstag, 26.10.2024
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Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters hat ein US-Berufungsgericht einer im Jahr 2000 eingeleiteten Klage statt gegeben. Die Klage war vom Betreiber einer Site ausgegangen, auf der im Wahlkampf 2000 Wählerstimmen getauscht werden konnten. Der in San Franscisco lebende Kläger hatte die Site votexchange2000.com eingerichtet, um ein Dilemma vieler US-Wähler zu lösen. Dort existiert seit Jahrzehnten de facto ein Zwei-Parteien-System, dessen Struktur kaum mehr aufgebrochen werden kann.

Immer wieder stellen sich zwar auch andere Parteien zur Wahl. Doch das Mehrheitswahlrecht sorgt dafür, dass pro Bundesstaat immer nur die Wahlmänner einer einzigen Partei in das Wahlmänner-Gremium des Staatenbundes aufgenommen werden.

Die potentiellen Wähler der kleineren Parteien stehen damit vor den Optionen, sich entweder zwischen den beiden Parteien für das "kleinere Übel" zu entscheiden, oder ihre Stimme der kleinen Partei zu geben und sie damit gewissermaßen zu verschwenden.

Für die kleineren Parteien ist dies fatal, weil sie es so praktisch nie schaffen können, mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen auf sich zu vereinen. Doch das wiederum ist für sie lebensnotwendig. Erst dann erhalten sie eine Wahlkostenbeihilfe durch den Bund, was für ein erneutes Antreten meist dringend benötigt wird.

Für den Kläger war es bei der Wahl 2000 ausgemachte Sache, dass Al Gore das kleinere, George W Bush dagegen das größere Übel ist. Mit votexchange2000.com wollte er daher erreichen, dass Gore die Wahl gewinnt und der Grüne Ralph Nader zumindest eine Wahlkostenbeihilfe für die nächste Wahl erhält.

Wähler von Nader und Gore sollten sich auf seiner Site treffen, ihre Wahlabsichten diskutieren und gegebenfalls ihre Stimmen tauschen. Das heißt, in Staaten, wo sich laut Umfrageergebnissen eine komfortable Mehrheit für Gore erwarten ließ, sollten Gore-Wähler für Nader stimmen. Wo Bush und Gore dagegen gleichauf liegen, sollten Nader-Wähler ihre Stimme dem Demokraten Gore geben. Die Site sollte ein Forum für die dafür notwendigen Absprachen bieten.

Vorhaben dieser Art missfielen aber dem kalifornischen Innenminister Bill Jones. Der Republikaner forderte eine andere Site mit ähnlicher Zielsetzung unter Strafandrohung dazu auf, den Betrieb einzustellen. Auch der Betreiber von votexchange2000.com entschied sich nach diesen Drohungen dafür, seine Site einzustellen. Doch gleichzeitig strengte er Klage gegen Jones an.

In 1. Instanz wurde die Klage dann zwar abgewiesen, doch das danach angerufene Berufungsgericht gab dem Kläger jetzt Recht. Der Republikaner hatte mit seiner Drohung gegen den ersten Verfassungszusatz (Freedom of Speech) verstoßen.

Die Teilnehmer an votexchange2000.com hatten über ihre Stimmabgabe lediglich diskutiert. Auch die dabei getroffenen Vereinbarungen waren nicht zu beanstanden. Davon abgesehen, konnten die Einhaltung dieser Vereinbarungen ohnehin nicht kontrolliert werden. Denn auch in den USA wird eine geheime Wahl abgehalten.

Quelle: intern Fachinformationsdienst

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