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Das Pustertal ist der erste Bezirk, in dem die alten Hauptbücher des Grundbuchs ausgedient haben und durch den Computer ersetzt worden sind. "Um sich die Leistung der Mitarbeiter vor Augen zu führen, muss man wissen, dass es im Pustertal rund 145.000 Parzellen gibt, sehr viele davon unterteilt in materielle Anteile", so der zuständige Landesrat Hans Berger heute (2. März) auf einer Pressekonferenz in Bruneck.

"Im Zeitalter der Informatisierung muss die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen und nicht hinter der Entwicklung herhinken", so der Landesrat bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Digitalisierung der Pusterer Grundbuchdaten.

Getreu dieser Vorgabe Bergers - damals noch als Regionalassessor für das Grundbuch zuständig - ist man Ende der 90er Jahre unter der Leitung des damaligen Abteilungsdirektors Günther Putz und Klaus Gänsbacher, heute dessen Nachfolger, daran gegangen, die Daten aus den Hauptbüchern in den Computer zu übertragen. Im Vorjahr ist die Digitalisierung im Grundbuchsbezirk Welsberg unter Direktor Franz Kirchler abgeschlossen worden, heuer jene im Grundbuchamt von Bruno Gius in Bruneck. "Damit sind alle Grundbuchdaten des Pustertals digital zugänglich", so Berger.

Die Vorteile einer solchen digitalen Aufbereitung der Daten sind vielfältig. So müssten die Kunden nicht mehr zweimal ins Amt kommen - einmal, um einen Auszug zu bestellen, ein zweites Mal, um ihn abzuholen - sondern könnten dies in einem Zug erledigen. Darüber hinaus bilde das digitalisierte Grundbuch auch die Basis für einen Ausbau der E-Government-Dienste, die einen Amtsgang gänzlich überflüssig machen. "Bereits heute haben wir 1100 Nutzer von 'Openkat' und registrieren 120.000 Zugriffe monatlich", erklärt Berger. Und schließlich habe das Wälzen dicker Hauptbücher ein Ende, "mit allen positiven Folgen für die Bandscheiben", so der Landesrat.

Daneben hätten auch die Bürger bzw. Eigentümer von Grundstücken bereits - meist wohl unwissentlich - von der Übertragung der Daten profitiert. "Man hat bei der Übertragung all jene Rechte und Verbindlichkeiten gelöscht, die bereits verfallen waren", so Berger. Dies sei alles eher als eine Selbstverständlichkeit: "Bis dato musste man etwa für die Löschung einer längst getilgten Hypothek einen notariellen Akt vorweisen - und die entsprechenden Kosten dafür tragen", erklärt der Landesrat.

Autor(en)/Author(s): (chr)

Quelle/Source: Autonome Provinz Bozen, 02.03.2007

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