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Transforming Government since 2001
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9774 vom 12. 7. 2002.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Peter Ramsauer, Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit - neue Diskussions- und Beteiligungsforen im Internet, Zuwanderungsgesetzkampagne, Internetausgaben Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Bundesregierung die Grenzen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit aufgezeigt, die sich vor allem aus dem Verbot des parteiergreifenden Einwirkens in Wahlkämpfen ergeben. Das BVerfG hat u. a. festgestellt, daß auch im Falle regierungsamtlicher Veröffentlichungen, die sich weder durch ihren Inhalt noch durch ihre Aufmachung als Werbemaßnahmen zu erkennen geben, diese dennoch unzulässig sein können, wenn sie im nahen Vorfeld einer Wahl ohne akuten Anlaß in so großer Zahl erscheinen und in solchem Umfang verbreitet werden, daß Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht mehr ausgeschlossen werden können (BVerfGE 44, 125 ff.; 63, 230 ff.).

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Fragesteller gehen schon im Titel der Kleinen Anfrage zu Unrecht davon aus, daß beabsichtigte »Diskussions- und Beteiligungsforen im Internet« der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zuzurechnen seien. Tatsächlich dient das Vorhaben (...) allein dazu, die Partizipationspotentiale des neuen Mediums eingehend zu untersuchen, damit die Erfahrungen für künftige E-Demokratie-Projekte allgemein nutzbar gemacht werden können. (...)

I. Internetforen

F: 1. Trifft es zu, daß das Bundesministerium des Innern (BMI) das Internetangebot der Bundesregierung über das bestehende Informations- und Dienstleistungsangebot hinaus kurzfristig vor der Bundestagswahl am 22. September 2002 als Forenplattform zur Meinungsbildung ausbauen will?

F: 2. Trifft es zu, daß die Staatssekretärin im BMI, Brigitte Zypries, zu diesem Zweck kurzfristig fünf neue Internetforen zu aktuellen politischen Themen vor der Bundestagswahl plant?

F: 3. Trifft es zu, daß damit eine breite Zielgruppe zur Meinungsbildung erreicht werden soll und dieses Vorhaben nicht auf Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMI beschränkt werden soll?

Für das Internetangebot der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) ist ausschließlich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zuständig. Das Bundesministerium des Innern (BMI) plant keine »Forenplattform«. Richtig ist jedoch: Mit der Durchdringung aller Lebensbereiche durch das Internet stellen die Bürgerinnen und Bürger neue Forderungen an den Staat. Die Erwartungen sind nicht auf elektronische Dienstleistungen (E-Government) beschränkt, sondern richten sich zunehmend auch auf »elektronische Demokratie« (E-Democracy). Zu einem modernen Internetangebot gehören neben informativen daher auch interaktive Elemente. Die Internetangebote der Bundesregierung und der einzelnen Ressorts umfassen ein beträchtliches Partizipationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger (Diskussionsforen, Download von Gesetzgebungsvorhaben, Chats etc.).

Ziel des angesprochenen Vorhabens des BMI ist es nicht, bestimmte politische Themen zu plazieren, sondern bestehende oder geplante Diskussions- und Beteiligungsforen des BMI und anderer Ressorts einer gemeinsamen Auswertung zu unterziehen. Damit sollen die in den einzelnen Projekten gewonnenen Erfahrungen für zukünftige E-Demokratie-Projekte nutzbar werden.

Diese Zielsetzung folgt dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. März 2002: Mit der Annahme des Antrags »E-Demokratie: Online-Wahlen und weitere Partizipationspotentiale der neuen Medien nutzen« (Bundestagsdrucksache 14/8098) wird die Bundesregierung unter II. 4. darauf hingewiesen, daß bestehende Projekte dahingehend zu beobachten und auszuwerten sind, »ob die immensen neuen Partizipations- und Teilhabepotentiale tatsächlich genutzt werden können und welche neuen Fragestellungen und Probleme hierbei auftreten.« Unter II. 6. wird die Bundesregierung »ermutigt, ihre Bemühungen zu verstärken und vermehrt eigene Erfahrungen mit den Partizipationspotentialen neuer Medien und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu machen.« (...)

F: 4. Wenn ja, in welchen Politikfeldern mit welcher Ressortbeteiligung sollen diese meinungsbildenden Maßnahmen erfolgen?

Es handelt sich nicht um meinungsbildende Maßnahmen, sondern um die Bereitstellung von Internetpartizipationsmechanismen. In den einzelnen Beteiligungsprojekten sollen verschiedene Formate (z. B. moderiert/unmoderiert, für die breite Öffentlichkeit/für Experten, anonym bleibende/namentlich bekannte Teilnehmer etc.) erprobt werden. Eine Verteilung dieser Formate auf die dafür jeweils geeigneten Themen und die dementsprechende Beteiligung der Ressorts ist noch nicht erfolgt.

F: 5. Wenn ja, wann sollen die politischen Projekte jeweils starten?

Die Durchführung der einzelnen Beteiligungsprojekte ist für den Zeitraum Sommer/Herbst 2002 vorgesehen. Die abschließende Evaluation ist für November/Dezember 2002 geplant. (...)

F: 10. Wie viele Mitarbeiter sind an diesem Projekt beteiligt?

An diesem Projekt sind zwei Personen der Projektgruppe »Internet und Demokratie« des BMI mit einem Stellenanteil von insgesamt ca. 0,3 beteiligt. (...)

F: 18. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß solche meinungsbildenden Maßnahmen in zeitlicher Nähe zur Bundestagswahl mit den vom BVerfG aufgestellten Grundsätzen vereinbar sind? (...)

Es handelt sich nicht um meinungsbildende Maßnahmen im Sinne der zitierten Rechtsprechung. (...)

II. Kampagne zum Zuwanderungsgesetz

F: 21. Mit welchem Kostenaufwand wird die von der Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 14/9319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU mitgeteilte Kampagne betrieben, mit der die Bundesregierung die Bevölkerung nach Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes informiert? (...)

Über die wesentlichen Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes wurde am 24. Juni 2002 mit einer Anzeige in überregionalen Tageszeitungen informiert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 219060,78 Euro. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung in regionalen Tageszeitungen einen Beileger zu schalten, der ausführlich über den Inhalt des Gesetzes informiert. Das Schaltungsbrutto für die Beilagenschaltung beträgt 1736900 Euro (zzgl. Druckkosten ca. 860000 Euro, Versandkosten ca. 30 000 Euro).

F: 23. In welchem Umfang werden dazu Anzeigen in Printmedien geschaltet?

Anzeigen in Printmedien wurden in folgendem Umfang geschaltet (jeweils Ausgabe vom 24. Juni 2002):

Medium - Schaltungsbrutto in Euro

Frankfurter Allgemeine Zeitung - 53833,56, Süddeutsche Zeitung - 41109,26, Frankfurter Rundschau - 21889,35, Die Welt - 22556,71, taz - 8705,99, Neues Deutschland - 10174,68, Handelsblatt - 41990,18, Financial Times Deutschland - 18801,05. Gesamt 219060,78 (...)

F: 26. Hält die Bundesregierung die Kampagne zum Zuwanderungsgesetz für »wettbewerbsneutral«, wie sie selbst dies als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Veröffentlichungen im Vorfeld der Bundestagswahl in der oben genannten Antwort (Bundestagsdrucksache 14/9319) zum Ausdruck gebracht hat, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die angebliche »Wettbewerbsneutralität« dieser Kampagne?

Ja. Anzeigen und Beileger informieren aus dem akuten Anlaß der Ausfertigung des Gesetzes über wesentliche Bestandteile der Neuregelung. Umfassend und sachlich werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes dargestellt, damit der einzelne Bürger »genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können« (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977). Es handelt sich um eine umfangreiche Textanzeige, die eine Emotionalisierung des Themas vermeidet.

III. Internetauftritte der Bundesregierung

F: 27. Was hat die Herstellung des »Deutschland-Portals« www.deutschland.de tatsächlich gekostet, für das die Bundesregierung Entwicklungskosten von 417000 DM im Jahr 2001 und 653000 Euro im Jahr 2002 in der o. a. Antwort auf die Kleine Anfrage angegeben hat vor dem Hintergrund, daß dieser Internetauftritt im Juni 2002 lediglich aus einer einzigen Seite mit Verweis auf eine Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) besteht?

F: 28. Wie erklärt die Bundesregierung die Kosten von insgesamt rd. 1,7 Millionen. DM für diesen Internetauftritt im Umfang einer Web-Seite?

Das Deutschland-Portal unter der Internetadresse www.deutschland.de ist ein vom BPA initiiertes Projekt, das nach Vorgesprächen seit der Ausschreibung im Oktober 2000 vom BPA in Zusammenarbeit mit den Verfassungsorganen, den Ländern, den Mittlerorganisationen (Goethe Institut Inter Nationes, Institut für Auslandsbeziehungen) und der Deutschen Welle koordiniert und entwickelt wird. Das Deutschland-Portal ist kein Internetauftritt der Bundesregierung, sondern bildet in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine Plattform für die Repräsentanz Deutschlands im Internet. Das Portal, das im Herbst 2002 online zur Verfügung stehen soll, wird der zentrale nichtkommerzielle Eingang zu Deutschland-Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Staat, Tourismus, Sport und Kultur für Internet-User im In- und Ausland sein. Es bündelt bestehende deutsche Web-Portale und Informationssammlungen in hochwertigen, kommentierten und gepflegten Linklisten, um sie benutzerfreundlich in den fünf Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch zugänglich zu machen. Das »Portal der Portale« ist in allen wichtigen Entwicklungsphasen unter intensiver Einbeziehung der Beteiligten in entsprechenden Arbeitsgruppen begleitet worden. (...) Die bisherigen Kosten des »Deutschland-Portals« liegen bei ca. 1,7 Mio. DM. Die derzeit im Internet verfügbare Webseite zum »Deutschland-Portal« unter www.deutschland.de dient der Ankündigung des Deutschland-Portals, das im Herbst 2002 online gehen soll, und läßt keinen Rückschluß auf den Entwicklungsstand des Deutschland-Portals zu.

F: 29. Ist der Auftrag für die Entwicklung des Deutschlands-Portals ausgeschrieben worden? (...)

Der Auftrag wurde europaweit ausgeschrieben und an die »Arge deutschland.de«, eine Kooperation der Ponton-Lab GmbH und DeTe-Systems (Deutsche Telekom Systemlösungen GmbH) vergeben. Der Auftrag umfaßt bei vierjähriger Laufzeit ein Volumen von 1747110 Euro. (...)

F: 32. Wieviel hat der nach Angaben der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2002 vorgenommene Relaunch von www.bundeskanzler.de gekostet?

Der Relaunch der Seite www.bundeskanzler.de hat 187128,80 Euro gekostet.

F: 33. Welchen Seitenumfang hat dieser Internetauftritt?

Der Internetauftritt von www.bundeskanzler.de enthält derzeit 1939 dynamisch erzeugte Dokumente, die alle als einzelne Seiten aufrufbar sind. Hinzu kommen 250 statische Inhaltsseiten, Listen, Startseiten und Formulare sowie acht Animationen (wie z. B. der virtuelle Rundgang durch das neue Bundeskanzleramt).

Quelle: Junge Welt
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