Zum Thema Flugdatenaffäre sagte Schaar, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Er appellierte an die Fluggesellschaften, "ohne belastbare Garantien" keine personenbezogenen Daten an die US-Zollbehörden weiterzugeben. Die USA müssten entsprechende Sicherungen einhalten, die Daten nicht zweckfremd zu verwenden und nur für eine gewisse Frist zu speichern. Schaar verwies darauf, dass die Durchsetzungsfähigkeit der Fluggesellschaften stärker als erwartet sein könne. So habe etwa die österreichische Fluggesellschaft AUA die Datenübermittlung abgelehnt, die Landerechte jedoch weiter behalten.
Zur Zeit ringt die EU-Kommission mit der US-Heimatschutzbehörde um einen tragfähigen Kompromiss. Dabei spielt die Einwilligung der betroffenen Passagiere in die transatlantische Datenübermittlung eine große Rolle. Schaar hat Zweifel, ob es genüge, sich auf die Einwilligung der Betroffenen zu stützen, denn diese sei an die Reiseerlaubnis gekoppelt. Solche Koppelgeschäfte seien rechtlich jedoch mehr als umstritten, in neueren Datenschutzgesetzen wie dem Teledienstedatenschutzgesetz sogar verboten.
"Der Schutz der Daten ist wichtiger denn je. Datenschützer müssen sich der Technologien bedienen, um Daten zu beherrschen", lautet Schaars zweite These. Am Beispiel der RFID-Technik erläuterte er, dass es im Datenschutz nicht nur um Verbote, sondern auch um Gestaltung gehe. Mit Hilfe von RFID-Chips könnten Menschen zum Gegenstand von Datenauswertungsprozessen werden. Der Selbstdatenschutz bestünde darin, Menschen technische Mittel an die Hand zu geben, um diese Chips auszulesen und nach dem Kauf der mit den Chips versehenen Waren zu deaktivieren. Datenschützer müssten für solche Datenschutztechniken werben.
Einen dritten Schwerpunkt legte Schaar auf das Verhältnis zwischen privater und öffentlicher Datenverarbeitung. Er warnte vor der "Gefahr, dass die Öffentlichkeit vom Staat in die Rolle eines Hilfssheriffs gedrängt wird". Viele Daten entstünden in Unternehmen oft nur beiläufig. Telekommunikationsverkehrsdaten beispielsweise seien für staatliche Stellen attraktiv, da sie zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden können. Schaar wandte sich klar gegen eine präventive Vorratspeicherung: "Es darf nicht sein, dass nicht benötigte Daten gespeichert werden müssen, um staatliche Strafverfolgung zu ermöglichen." Eine "grundsätzliche Speicherung ohne Anfangsverdacht" lehne er ab. Gleichwohl habe er nichts gegen eine fallbezogene Speicherung bei einem gegebenen Anfangsverdacht.
Quelle: Heise online, 20.11.2003