Auf der Grundlage der "erfolgreich abgestimmten fachlichen Forderungen von Bund und Ländern und einer gemeinsamen Netzplanung" werde der Bund in Abstimmung mit den Ländern einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Systemtechnologie ausschreiben. Das Rumpfnetz des Bundes, das rund 50 Prozent der Republik abdecken soll, sowie die Netzerweiterungen durch die Länder basieren auf dem so genannten GAN-Standard. Die Experten-Gruppe Anforderungen an das Netz hatte einen Katalog von Mindestanforderungen erarbeitet. Aus Kostengründen macht die GAN Abstriche bei der Versorgung dünn besiedelter Regionen sowie bei der Reichweite von Handfunkgeräten.
Laut Innenministerium schafft der Rückgriff auf die Infrastruktur und das Know-how der Bahn "Planungssicherheit"; dies beschleunige den Ausbau des Netzes. Im Übrigen garantiere die Zusammenarbeit mit dem DB-Konzern die "bestmögliche Vorsorge für den Gefährdungsfall, eine unabdingbare Voraussetzung für ein Sicherheitsnetz". Damit erteilt das Innennministerium Unternehmen wie Vodafone oder T-Systems, die ein BOS-Netz als externe Dienstleister betreiben wollten, eine deutliche Absage.
Kenner der BOS-Gemengelage hatten seit längerem darüber spekuliert, dass der Bund in einem "Insichgeschäft" die Kompetenz der Fernmelder der DB-Telematik nutzen und zugleich die wirtschaftliche Bilanz der Bahn aufpolieren könnte -- derzeit setzt die Telematiksparte rund 30 Millionen Euro außerhalb des Bahn-Konzerns um. Höhere Einnahmen könnten die Bilanz des Schienenkonzerns für einen Börsengang verbessern, ebenso ein Verlagern von jetzigen Bahn-Angestellten in eine separate BOS-Funkgesellschaft.
Der heutige Umlaufbeschluss der IMK greift den Begriff des "Insichgeschäfts" auf und verlangt zugleich, dass der Bund hieraus keine finanziellen Vorteile -- etwa beim Verkauf von Unternehmensanteilen an der Bahn -- zu Lasten der Länder ziehen dürfte. Zugleich pochen die Länder auf ihrer Beteiligung an einer noch zu gründenden "Auftraggeberorganisation (BOS-Stelle)". Offenbar wegen vergaberechtlicher und finanzieller Bedenken haben die Länder Hessen, Brandenburg und Thüringen sich der Zustimmung zu Schilys Konzept enthalten. Ihre Enthaltung solle zugleich dokumentieren, "dass trotz des Alleingangs des Bundes die weiteren Aktivitäten zur Einführung des Digitalfunks konstruktiv [von diesen Ländern -- Red.] begleitet werden".
Zur Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit Digitalfunktechnik siehe auch:
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- Digitaler Behördenfunk: Keine Chance für externe Dienstleister?
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- Land Berlin will dem Bund bei digitalem Polizeifunk folgen
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Autor: (ssu/c't)
Quelle: Heise online, 18.03.2005