Heute hat der Bundesrat der Änderung des Passgesetzes zugestimmt. Da die Passgesetznovelle bereits Ende Mai den Bundestag passiert hatte, sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reisepässe der zweiten Generation geschaffen. Ab November 2007 werden neu ausgestellte ePässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte dazu in Berlin: "Das neue Passgesetz ist Basis für hochsichere Dokumente und modernste Biometrie gestützte Kontrollen."
Der Bundesrat befasst sich heute mit weiteren Maßnahmen zur staatlichen Überwachung. Konkret geht es um Online-Durchsuchungen, um Fahndungen mit Mautdaten und um eine längere Speicherung von Telekommunikations-Daten.
Auch die Europäische Union und zahlreiche Staaten weltweit führen die Biometrie zur Überwachung ein - nicht nur bei Pässen, sondern auch im Bereich der Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Personalausweise. In Deutschland werden bereits seit 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip ausgegeben. Diese Dokumente und auch alte Pässe ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Wer ab 1. November 2007 einen Reisepass mit zehn- bzw. fünfjähriger Gültigkeit beantragt, gibt zusätzlich zum Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke ab. Diese werden nach Maßgabe des neuen Passgesetzes ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses, jedoch vorerst nicht in den Passbehörden oder einer zentralen Datenbank gespeichert, wie es in anderen europäischen Staaten der Fall ist. Pläne dafür sind jedoch bereits in Vorbereitung.
Das Passgesetz regelt darüber hinaus den Online-Zugriff auf die Passbilder. Diese werden wie bisher in den kommunalen Passbehörden gespeichert. Zukünftig bestehen Online-Zugriffsrechte für die regional zuständigen Polizeien.
Autor(en)/Author(s): (as)
Quelle/Source: de.internet.com, 08.06.2007
