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Sonntag, 21.07.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Teilnehmer des Dritten Nationalen IT-Gipfels vom 20. November 2008 haben in ihrer Darmstädter Erklärung gefordert: „Der künftige elektronische Personalausweis soll den Bürgerinnen und Bürgern den sicheren und einfachen Identitätsnachweis im Internet ermöglichen. Unternehmen und Behörden werden den elektronischen Identitätsnachweis in ihre Anwendungen einbinden.“

Der Bundestag berät in diesen Tagen über die Einführung der neuen Personalausweise zum 1. November 2010. Sofern der Bundestag die dazu nötigen gesetzlichen Grundlagen schafft, soll in 2009 ein umfangreicher Anwendungstest mit dem neuartigen elektronischen Identitätsnachweis durchgeführt werden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus erklärte hierzu:

„Mit dem elektronischen Personalausweis steht eine neue IT-Infrastruktur zur Verfügung. Anwendungen im eGovernment, eBusiness und eCommerce werden einfacher nutzbar sein. Unser Bestreben muss es sein, schon mit der Einführung des neuen Ausweises eine Vielzahl attraktiver Einsatzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können. Deshalb meine Bitte an die IT-Dienstleister, Auktionsplattformen, Online-Häuser, Banken und andere Interessenten: Lassen Sie gemeinsam eine breite Palette von Anwendungen entwickeln und testen, den Nutzen für alle Beteiligten transparent machen und so in unser aller Interesse Akzeptanz schon im Vorfeld der Einführung schaffen.“

Mit dem Anwendungstest soll der elektronische Identitätsnachweis in der Fläche, d.h. für den Zugang zu den verschiedensten eBusiness- und eGovernment-Diensten im Internet sowie an Automaten und Offline-Systemen, erprobt werden. Ziel ist es, eine große Zahl attraktiver Einsatzmöglichkeiten für den elektronischen Personalausweis zu testen und diese anschließend den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 1. November 2010 für die praktische Nutzung zur Verfügung zu stellen. In den Anwendungstests ist besonderes Augenmerk auf die Praxistauglichkeit, Handhabbarkeit und Akzeptanz des elektronischen Identitätsnachweises in den verschiedenen Anwendungsumgebungen zu legen.

Nach Verabschiedung des Gesetzes kann sofort mit den Vorbereitungen des Anwendungstests begonnen werden. Deshalb können sich interessierte Behörden, Wirtschaftunternehmen und Institutionen schon jetzt auf www.cio.bund.de mit einem Online-Formular über das Internet für die Tests registrieren. Von den Interessenten sollen bis zu zehn künftige Dienstleistungsanbieter ausgewählt werden, mit denen das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der künftige Personalausweishersteller bei der Einführung des neuen elektronischen Identitätsnachweises intensiv im Rahmen des Tests zusammen arbeiten wird.

Weitere Informationen sind im Internet erhältlich unter www.cio.bund.de (Aufruf und Registrierung zum Anwendungstest für den elektronischen Personalausweis, IT-Gipfelbroschüre) sowie unter www.bmi.bund.de (Rubrik Pässe und Ausweise/ Elektronischer Personalausweis).

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 03.12.2008

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