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Saturday, 31.08.2024
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ÖVP und FPÖ haben im Verfassungsausschuss das E-Government-Gesetz abgesegnet.

ÖVP und FPÖ haben Donnerstagabend im Verfassungsausschuss des Nationalrats die Einführung der "Bürgerkarte" beschlossen. Die Karte soll Erleichterungen im Behördenverkehr bringen. Laut Regierungsparteien ermöglicht sie einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis ohne den Datenschutz zu verletzen. Genau das bezweifeln SPÖ und Grüne, sie verweigerten daher ihre Zustimmung. Kommende Woche soll nun mit den Stimmen der Bundesregierung das E-Government-Gesetz beschlossen werden. Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden.

Elektronischer Identitätsnachweis

Die „Bürgerkarte“ dient laut E-Government-Gesetz zum elektronischen Identitätsnachweis. Zudem beinhaltet das Gesetz Regelungen über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personendaten sowie über ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken. Zweck der "Bürgerkarte" ist es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen.

Bei der "Bürgerkarte" handelt es sich nicht um eine Karte im herkömmlichen Sinn: Ihre Funktionalität kann auf unterschiedlichen Chipkarten aufgebracht werden, aber auch auf Mobiltelefonen. Die Identifikation der Betroffenen erfolgt dabei durch eine Stammzahl. Diese leitet sich von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister ab, bei Firmen aus der Firmenbuchnummer, der Nummer im Zentralen Vereinsregister (ZVR-Zahl) oder der Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.

In Kraft treten soll das E-Government-Gesetz am 1. März 2004, das Inkrafttreten der Bestimmungen über den elektronischen Dokumentennachweis (Standarddokumentenregister) wurde auf 1. Jänner 2005 verschoben.

Quelle: Die Presse.com, 23.01.2004

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